Ein Güteverfahren ist ein außergerichtliches Verfahren zur Klärung von Streitigkeiten. In einem Güteverfahren versuchen die Konfliktparteien, ihre Differenzen mithilfe eines neutralen Dritten beizulegen, bevor es zu einem Gerichtsverfahren kommt. Das Güteverfahren kann von den Konfliktparteien freiwillig eingeleitet werden, oder es kann auf Anordnung des Gerichts erfolgen.

In der Regel wird das Güteverfahren von einem Schlichter geleitet, der als unabhängiger und neutraler Dritter fungiert und versucht, die Parteien zu einer außergerichtlichen Einigung zu bringen. Der Schlichter kann dabei verschiedene Methoden anwenden, wie z.B. Verhandlungen, Kompromissfindung oder Mediation. Das Ziel des Güteverfahrens ist es, eine für alle Beteiligten akzeptable Lösung zu finden und den Konflikt friedlich beizulegen.

Das Güteverfahren hat einige Vorteile gegenüber einem Gerichtsverfahren, wie z.B. niedrigere Kosten, schnellere Verfahrensdauer und eine größere Wahrscheinlichkeit, dass die Parteien eine Lösung finden, mit der sie zufrieden sind. Allerdings gibt es auch einige Nachteile, wie z.B. die Freiwilligkeit des Verfahrens, das bedeutet, dass sich eine der Parteien weigern kann, daran teilzunehmen.

In vielen Ländern gibt es auch gesetzliche Regelungen für Güteverfahren, die das Verfahrensverhalten der Konfliktparteien und des Schlichters regeln. Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass das Güteverfahren fair und transparent abläuft und dass die Interessen aller Beteiligten angemessen berücksichtigt werden.