bibox-coin.com: BaFin ermittelt gegen Bibox-coin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt gemäß § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass Bibox-coin keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat.…